Peter Jordi, Ihr Notar für einen Vorvertrag

Im Kanton Solothurn werden Liegenschaften-Kaufverträge, Dienstbarkeitsverträge und Stockwerkeigentumsbegründungen durch das beamtete Notariat der Amtschreibereien beurkundet.

Dem privaten Notariat bleibt – nebst Sacheinlageverträgen mit Grundstücken bei Gesellschaftsgründungen – die Beurkundung von Vorverträgen.

Diese machen insbesondere dann Sinn, wenn aus irgendwelchen Gründen mit dem Abschluss des Hauptvertrages noch zugewartet wird. Um zu verhindern, dass während dieser Wartephase einer der Vertragspartner abspringt, ist der Vorvertrag – da beidseitig bindend – das geeignete Instrument. Dabei wird in aller Regel eine Konventionalstrafe vereinbart, um ein Verweigern des definitiven Vertragsabschlusses zusätzlich unattraktiv zu machen, resp. um das vergebliche Zuwarten der versetzten Vertragspartei abzugelten.

Die immer wieder anzutreffenden, beidseitig unterzeichneten «Reservationsbestätigungen» oder ähnlich lautenden Verträge entfalten keine durchsetzbare Verpflichtung zum Abschluss des Kaufvertrages und haben somit bloss eine psychologische Wirkung. Echte Vorverträge müssen zwingend öffentlich beurkundet werden.

Gerne berate ich betreffend der Zweckmässigkeit, des Inhalts und der Bedeutung eines Vorvertrages und nehme gegebenenfalls dessen notarielle Beurkundung vor.

Peter Jordi, öffentlicher Notar des Kantons Solothurn

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