Peter Jordi, Ihr Notar für einen Vorsorgeauftrag

Solange eine Person urteilsfähig ist, kann sie mit einem Vorsorgeauftrag sicherstellen, dass eine andere Vertrauensperson für sie alle notwendigen Angelegenheiten besorgen und Rechtsgeschäfte tätigen kann.

Fehlt ein solcher Vorsorgeauftrag, wird die erforderliche Beistandschaft durch die KESB (Kindes- und Erwachsenen-Schutz-Behörde) errichtet, sobald der Zustand der Urteilsunfähigkeit eingetreten ist und eine Vertretung nötig wird. Dass die KESB mit dieser Beistandschaft ein Familienmitglied oder sonst eine nahestehende Person beauftragt, ist zwar nicht ausgeschlossen aber es steht ihr auch frei, eine fremde Person oder einen Berufsbeistand einzusetzen.

Mit einem eigenhändig verfassten oder notariell beurkundeten Vorsorgeauftrag verschafft man sich hingegen Sicherheit darüber, dass – im Falle eines Falles – die eigenen Angelegenheiten so weitergeführt werden, wie man es selber täte und dass eine Person für einen schaut, der man noch im Zustand der Urteilsfähigkeit das Vertrauen geschenkt hat.

Mit einem Vorsorgeauftrag sollten sich nicht nur ältere Personen befassen, sondern mit der gleichen Motivation auch jüngere Menschen. Auch diese können durch Krankheit oder Unfall vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig werden.

Ein Vorsorgeauftrag wird im Vollbesitz der geistigen Kräfte erteilt, tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn die/der Auftraggebende urteilsunfähig geworden ist. In einer der gesetzlichen Errichtungsformen kann der Vorsorgeauftrag selbstverständlich so lange immer noch abgeändert oder aufgehoben werden, als die Urteilsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.

Besteht ein Vorsorgeauftrag, beschränkt sich das Wirken der KESB auf die Prüfung des Auftrages, des Bestehens der Urteilsunfähigkeit und der Befähigung der beauftragten Person. Liegen keine Mängel vor, stellt die KESB der beauftragten Person eine Legitimationsurkunde über deren Vertretungsbefugnis aus und tritt darüber hinaus nicht mehr in Erscheinung.

Gerne berate ich betreffend der Notwendigkeit, des Inhalts und der Bedeutung des Vorsorgeauftrages, nehme gegebenenfalls dessen notarielle Beurkundung vor und besorge auch die empfehlenswerte Registrierung beim Zivilstandsamt.

Peter Jordi, öffentlicher Notar des Kantons Solothurn

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