Peter Jordi, Ihr Notar für gesellschaftsrechtliche Urkunden (Gründungen, Statuten, Gesellschaftsverträge)

Wer eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft errichten will (um bloss die geläufigsten Unternehmensformen zu nennen), braucht einen Gesellschaftsvertrag, Statuten, ein Organisationsreglement und – bei der GmbH und AG – einen öffentlich beurkundeten Gründungsakt.

Je nach den Umständen, so z.B. bei einer sog. qualifizierten Gründung mit Kapitalliberierung durch Sacheinlage oder Forderungsverrechnung, kommen noch weitere teils beurkundungspflichtige Dokumente hinzu wie etwa ein Sacheinlage-/-übernahmevertrag, ein Gründerbericht mit Prüfungsbestätigung usw.

Ähnliche Anforderungen bestehen bei den juristische Personen des Zivilgesetzbuches (namentlich Verein und Stiftung), wo ebenfalls Statuten erforderlich sind und die Errichtung öffentlich beurkundet werden muss (Stiftung).

Zur Beratung betreffend der Rechtsformwahl (unter Ausklammerung steuerrechtlicher Aspekte), zur Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und zur Vornahme der notariellen Beurkundung stehe ich gerne zur Verfügung.

Peter Jordi, öffentlicher Notar des Kantons Solothurn

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